Diese Meldung im Newsfeed des Heise-Verlags von heute ließ aufhorchen:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Medienwaechter-stellt-Merkels-Staatsfernsehen-im-Internet-in-Frage-1835902.html
Nachdem der Leiter der Berlin-Brandenburgischen Medienaufsichtsanstalt MABB bereits vor einigen Monaten anregte, die Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten Deutschlands könnten ihr Geschäftsmodell künftig dahingehend auffächern, eine ÖR-Suchmaschine im Internet zu etablieren, um damit privatwirtschaftlichen Anbietern und ihren Oligopol-Algorithmen entgegenzutreten, kommt heute aus der Medienaufsichtsanstalt die Meldung, dass die seit Mitte der 1990-Jahre gültige Rechtsauffassung, wonach auch Bewegtbildangebote im Internet nicht als genehmigungspflichtiger Rundfunkdienst gelten, sondern als Multimediaangebote von sog. Neuen Medien, revidiert werden soll, zumindest dann, wenn es sich um Verfassungsorgane handelt.
Mir scheint die Replik auf das verfassungsgerichtlich einst verbotene Adenauer-Fernsehen eher als schlechter Widerhall, als dumpfes Echo jener Publizitätswelle auf das jüngst medial zelebrierte Jubiläum zum 50. Jahrestag des Sendestarts des ZDF zum 1. April 1963 zu sein, der den Gründungsmythos des "Riesendampfers mit Programmauftrag, linksrheinisch, milliardenschwer" ins Gegenwartsbewußtsein schwappte.
Die nunmehrige Häufung solcher "Empfehlungen" aus dem Hause MABB gibt Denkanstöße, freilich in eine andere Richtung als anscheinend intendiert: Wo die "Alten Medien" sich zunehmend in der Mediennutzung abgenutzt haben, als obsolet gelten, defizient und sinnentleert geworden sind, braucht es letzlich auch keine Medienwächter mehr, deren Geschäftsgrundlage sie waren. Erst mit dem Umdeuten von "Neuen Medien", die nach rund 20 Jahren auch nicht mehr neu sind, -- und mit einer Volte zum revisionistischen Umdeuten des nicht mehr Neuen in alt Bekanntes und damit als etwas erneut zu Reglementierendes, erhalten Wortmeldungen dieser Art ihren Sinn: als angemaßte und einfordernde Kompetenzerweiterung in Richtung Neuidentität von selbsternanntem Hohheitsauftrag, mithin zur Abwendung der eigenen anzukündigenden Abwicklung, damit als Arbeitsplatzbeschaffungs- und Arbeitsplatzerhaltungs-Maßnahme.
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