…dann sieht das insbesondere nach kostspieligen Scheidungsverfahren in etwa so aus, wie es die NYT gestern berichtet hatte. Es bleibt spannend, ob der Schutzzeitraum bei Leistungsschutzrechten in Europa tatsächlich bei 50 Jahren belassen bleibt, denn dann dürften in drei Jahren die ersten Musikalben von Stones und Beatles in ihren Leistungsschutzrechten frei werden, wie es derzeit gerade bei den ersten Stereoproduktionen im Klassikbereich passiert ist. Im übrigen hat McCarthy wohl so viel Vermögen, dass ihm auch eine teure Scheidung nichts anhaben konnte. Bei unveränderter Gesetzeslage innerhalb der EU bleibt also nicht mehr viel Zeit, um aus dem musikalischen Programmvermögen geldwerten Nutzen zu ziehen.
ATRIUM
Donnerstag, 9. April 2009
Wenn alternde Musikstars Geld benötigen…
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